Teure Nachlässigkeit
Verkürzte Schreibweise der Jahreszahl 2020 birgt Risiken.
Polizei und Verbraucherschutz warnen derzeit! Wer bei der Angabe eines Datums die neue Jahreszahl 2020 schreibt – beispielsweise auf Verträgen oder Protokollen – sollte diese immer ausschreiben! Denn andernfalls können Betrüger durch Ergänzung von zwei Ziffern den Vertrag einfach vor- oder rückdatieren.